Allgemeine Geschäftsbedingungen der 3D Bildung GmbH
1 Vertragsschluss
Anmeldungen sind verbindlich und können grundsätzlich persönlich, telefonisch und schriftlich, per Telefax oder E-Mail
vorgenommen werden. Die Anmeldungen werden vom Bildungsträger 3D Bildung in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs entgegengenommen, bearbeitet und bestätigt. Mit Zugang der Anmeldungsbestätigung beim/bei der Teilnehmer/in kommt zwischen diesem/dieser und dem Bildungsträger ein (Dienstleistungs-)Vertrag zustande. Die Bestätigung erfolgt in der Regel spätestens bis drei Tage vor Kurs-, Lehrgangs- oder Seminarbeginn.
2 Leistungsgegenstand
Der Vertragsschluss erfolgt über die Teilnahme an einem durch den Bildungsträger selbst oder durch ihn im Auftrag durchgeführten Kurs, Lehrgang oder ein Seminar (Bildungsangebot), den bzw. das der Bildungsträger in seinem Bildungsprogramm oder anderen von ihm eingesetzten Medien bewirbt.
3 Widerrufsrecht
Der/Die Teilnehmer/in kann seine/ihre Vertragserklärungen innerhalb von zwei Wochen, längstens jedoch bis zum Beginn der Maßnahme ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
4 Teilnahmegebühren/Kosten/Bezahlung
Die Kosten für die Teilnahme richten sich jeweils nach Dauer und Inhalt des einzelnen Bildungsangebots und können dem Bildungsprogramm oder anderer vom Bildungsträger eingesetzten Medien entnommen werden. Die Kosten der Teilnahme werden mit Vertragsschluss fällig. Sie sind nach Rechnungsstellung je nach gewünschter Zahlungsweise entweder vor Beginn des einzelnen Bildungsangebots durch den/die Teilnehmer/in an den Bildungsträger zu überweisen oder werden bei erteilter Einzugsermächtigung mit Kursbeginn durch den Bildungsträger eingezogen. Bei einer bestätigten Erstattung durch die Agentur für Arbeit/ Jobcenter/ Rentenversicherungsträger entfällt die Zahlungspflicht des/der Teilnehmer/in. Diese/r verpflichtet sich jedoch an der Mitwirkung aller zum Erhalt der Zahlung durch den Bildungsträger notwendigen Informationen und Unterlagen (Weiterbildungsgutschein, Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.) Eine Forderungsabtretung an andere Dritte ist ausgeschlossen.
5 Rücktritt
Der Bildungsträger kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erforder-liche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird
oder der/die Dozent/in ausfällt. In diesen Fällen ist der Bildungsträger verpflichtet, den/die Teilnehmer/in unverzüglich über den Rücktritt zu informieren und etwaige bereits entrichtete Teilnahmegebühren zurückzuerstatten. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche wegen eines Rücktritts durch den Bildungsträger sind ausgeschlossen. Dem/Der Teilnehmer/in wird ein Rücktrittsrecht durch schriftliche Abmeldung innerhalb von 14 Tagen
nach Vertragsabschluss bzw. vor Beginn der Maßnahme eingeräumt, sowie für den Fall, dass die Maßnahme nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III) nicht anerkannt wird und eine Förderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III) nicht möglich ist. Ihm/Ihr entstehen in diesem Fall keine Kosten. Dies gilt nicht, sofern der/die Teilnehmer/in selbst keine individuelle Förderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III) erhält.
6 Kündigung/Abmeldung
Erscheint der/die angemeldete Teilnehmer/in nicht zur gebuchten Maßnahme, so werden die vollen Kosten der Teilnahme fällig.
Nach Kursbeginn ist die ordentliche Kündigung bei einer Maßnahme unter 3 Monaten, mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines Monates, bei längeren Maßnahmen von mehr als 3 Monaten mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Monats, möglich. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
Bereits entrichtete Teilnahmegebühren für Maßnahme-Abschnitte, die fristgemäß gekündigt wurden, werden zurückerstattet.
Ein kostenloses sofortiges Kündigungs- und Rücktrittsrecht besteht bei Wegfall der Förderung, dies schließt Kündigung bei Arbeitsaufnahme einer nachgewiesenen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ein, sowie bei andauernder Krankheit. Dies gilt nicht, sofern der/die Teilnehmer/in selbst keine individuelle Förderung nach dem Sozialgesetzbuch
(SGB III) erhält.
7 Besondere Vereinbarungen für EDV-Schulungen
Die vom Bildungsträger zur Verfügung gestellten Geräte und Medien (PCs, DVD-Player, CD-Player usw.) dürfen nur nach Weisung der Kursleitung bedient werden. Die Geräte und Medien sind pfleglich zu behandeln.
Bereits der Versuch, Programme und Programmteile entgegen der Anweisungen der Kursleitung (Fehlverhalten) und
entgegen geltender Lizenzbestimmungen zu verwenden bzw. zu verwerten, führt zum Ausschluss aus dem Bildungsangebot. Im Falle des Ausschlusses verliert der/die Teilnehmer/in auch einen etwaigen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühren. Der Bildungsträger behält sich im Übrigen Schadensersatzansprüche
jeglicher Art vor. Darüber hinaus behält sich der Bildungsträger weitergehende Regressansprüche vor, soweit durch das Fehlverhalten bzw. den Lizenzverstoß Rechte Dritter berührt sind.
Schließlich dürfen nur die vom Bildungsträger zu Übungszwecken ausgegebenen Datenträger, die als solche gekennzeichnet sind, verwendet werden. Die Datenträger müssen am Ende des Unterrichts-tages/-abends
im Schulungsraum zurückgelassen werden und sind Eigentum des Bildungsträgers. Nach Rücksprache mit der Kursleitung dürfen die Datenträger am Ende des Bildungsangebots gegebenenfalls mit nach Hause genommen werden.
8 Besondere Vereinbarungen für Bildungsangebote mit Anwesenheitspflicht (im Auftrag der Arbeitsverwaltung)
Der/Die Teilnehmer/in verpflichtet sich, an den nach dem Lehrplan vorgeschriebenen Unterrichtsstunden teilzunehmen, die Zwischen- und Abschlussprüfungen wahrzunehmen sowie die Anweisungen des
Lehrgangsleiters, der Dozenten und der Verantwortlichen des Bildungsträgers zu befolgen. Bei einer Verhinderung des Unterrichts-besuchs ist dem Bildungsträger eine schriftliche Abwesenheitsanzeige vorzulegen. Der/Die Teilnehmer/in
verpflichtet sich darüber hinaus, unverzüglich die Arbeitsverwaltung (Agentur für Arbeit) und den Bildungsträger zu benachrichtigen, falls er/sie aus dem Kurs ausscheidet.
9 Sonstige Verpflichtungen der Vertragspartner
Jede Änderung der Anschrift hat der/die Teilnehmer/in dem Bildungs-träger unverzüglich mitzuteilen.
Der Bildungsträger verpflichtet sich, ausgenommen bei höherer Gewalt, alle Voraussetzungen für einen geordneten
Ablauf des Unterrichts durch qualifizierte Dozenten zu gewährleisten sowie die Abschlussprüfung durch einen Prüfungsausschuss und bei berufsbezogenen Bildungsangeboten den Erwerb eines Zertifikats sicherzustellen. Dabei hat der/die Teilnehmer/in auf Grund dieses Vertrages alleine noch keinen Anspruch auf Zulassung zu einem Bildungsangebot mit Zugangsvoraussetzungen sowie auf Zulassung oder Ablegung einer Prüfung.
10 Haftung
Für alle Unfälle, Verluste und Schäden, die Teilnehmern/ Teilnehmer-innen am Bildungsangebot des Bildungsträgers entstehen, kann keine Haftung übernommen werden. Für Beschädigungen an Einrichtungen des Unterrichtsraums haftet der/die Teilnehmer/in selbst für Vorsatz und jede Form der fahrlässigen Schadensherbeiführung.
11 Unfallversicherung
Ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz über den Bildungsträger ist nur gegeben, wenn es sich um ein berufsbildendes Bildungsangebot handelt, das nicht durch den Arbeitgeber veranlasst oder finanziert ist. Der/Die Teilnehmer/in erhält vom Bildungsträger auch nur dann gesetzlichen Unfallversicherungsschutz über die zuständige
Berufsgenossenschaft, wenn er/sie nicht als selbstständige/r Unternehmer/in tätig ist. Abgesichert sind dabei nur mögliche Unfälle auf den direkten Wegen zur Bildungsstätte, Unfälle während des Unterrichts sowie gegebenenfalls
Unfälle im Rahmen eines betrieblichen Praktikums. Sollte der/die Teilnehmer/in nicht über die dargestellten Fälle und auch nicht über seinen/ihren eigenen Arbeitgeber unfallversichert sein, steht es ihm/ihr frei, sich selbst über eine
private Unfallversicherung abzusichern. Sollte der /die Teilnehmer/in nach dem SGB III gefördert sein, ist der/die Teilnehmer/in durch die Berufsgenossenschaft (VBG, Mitgliedsnr: 16/2184/8000, Betriebsnummer: 15250094)
unfallversichert.
12 Datenschutz gemäß Datenschutzgesetz
Name, Vorname, Adresse, Telefon, Telefax, E-Mail, sowie gegebenenfalls die Kontoverbindung des/der Teilnehmers/in werden beim Bildungsträger zum Zwecke der Bearbeitung des Vorgangs gespeichert. Wenn der/die Teilnehmer/in künftig nicht mehr verständigt werden möchte oder mit der Datenspeicherung nicht einverstanden ist, kann er/sie beim Bildungsträger nach Abschluss des Bildungsangebots seine/ihre Daten löschen lassen.
13 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und haben keine
Gültigkeit. Der/ Die Teilnehmer/in erhält eine von beiden Vertragsparteien unterzeichnete Ausfertigung des Vertrags.
Stand: 01. April 2020